Wieso Versicherungen luxuriöse Firmensitze haben, Jahresprämien an Ihre Manager auszahlen, und wieso das mit deinem Auto und dir zusammenhängt?

Die Taktiken der Versicherungen – Ein System der Minimierung, der Verzögerung und der Ablenkung

Wussten Sie, warum Versicherungen luxuriöse Firmengebäude und Managergehälter haben, die an die ganz großen Konzerne erinnern? Die Antwort ist, wie das in einem kürzlich erschienenen Blogbeitrag provokant angedeutet wurde, auf den ersten Blick einfach: Sie wirtschaften erfolgreich. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Reichtum auf einem System basiert, das darauf ausgelegt ist, die Auszahlungen an die eigenen Kunden zu minimieren und die Gewinne zu maximieren. Die sogenannten „Schlampereien“ der Versicherungen sind keine Ineffizienz, sondern eine kalkulierte Strategie.  

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, bei denen fast 365.000 Menschen verletzt werden. Mehr als jeder fünfte Deutsche war in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen solchen Unfall verwickelt. Diese Statistiken belegen, dass das Problem der Schadensregulierung kein Einzelfall ist, sondern ein massives systemisches Problem, das jeden treffen kann. Die Tatsache, dass immer mehr dieser Fälle vor Gericht landen, beweist, dass die außergerichtliche Regulierung durch die Versicherungen zunehmend versagt und der Gang zum Anwalt immer notwendiger wird. Dies legt offen, warum es einen fundamentalen Konflikt zwischen den Interessen des Geschädigten und denen einer gewinnorientierten Versicherung gibt.  

Diese Praxis ist ein direkter Beweis für die systematische „Schlamperei“ des Verzögerns.  

Die Tricks mit Gutachten und Partnerwerkstätten

Die Begutachtung des Schadens und die Auswahl der Werkstatt sind die zentralen Hebel, mit denen Versicherungen die Schadenshöhe systematisch unterbieten. Der Geschädigte hat bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Doch die Versicherungen schicken oft ihre eigenen Gutachter, deren Hintergedanke die Senkung der Schadenshöhe und die Profitmaximierung ist. Sie arbeiten „im Sinne der gegnerischen Versicherung“ und setzen den Schaden in der Regel niedriger an als ein unabhängiger Sachverständiger. Ein Anwalt sorgt dafür, dass ein unabhängiges Gutachten eingeholt wird, das alle Schadenspositionen erfasst. Gleichermaßen versuchen Versicherungen, den Geschädigten in ihre Partnerwerkstätten zu lotsen. Ihr Ziel ist es, Reparaturkosten zu senken und Kunden zu binden. Diese Werkstätten werden nicht nach Qualität, sondern nach dem geringsten Preis ausgewählt, was zu mangelhaften Reparaturen führen kann, die der Geschädigte später nicht mehr reklamieren kann. Die fehlende Expertise eines Laien wird hier gezielt ausgenutzt, um Kosten zu sparen. Ein Anwalt agiert als Schutzschild, der dieses Vorgehen von Anfang an unterbindet, die freie Werkstattwahl durchsetzt und für eine qualitativ hochwertige Reparatur sorgt.  

Ein weiterer Fallstrick ist die sogenannte Bagatellschaden-Grenze, die von Versicherungen unterschiedlich gehandhabt wird (etwa 500 Euro bis 800 Euro). Diese Grenze wird genutzt, um die Notwendigkeit eines Gutachters und eines Anwalts infrage zu stellen. Jedoch sehen Gerichte die anwaltliche Beauftragung als „erforderlich und zweckmäßig“ an, um die rechtliche „Waffengleichheit“ zu wahren.  

Systematische Kürzungen – Kleinvieh macht auch Mist

Die subtilste Taktik der Versicherungen ist die Kürzung von Schadensersatzposten. Während der Laie oft nur die Reparaturkosten im Blick hat, gibt es eine Vielzahl weiterer Positionen, die der Geschädigte fordern kann. Dazu gehören der merkantile Minderwert (der Wertverlust des Fahrzeugs als Unfallwagen), die Nutzungsausfallentschädigung, allgemeine Kostenpauschalen, Beilackierungskosten oder Aufschläge für Ersatzteile (UPE-Aufschläge). Die Versicherungen zahlen oft nur einen Teil des Schadens aus und hoffen, dass die kleinen, aber finanziell signifikanten Posten übersehen oder aufgegeben werden. Doch die Rechtsprechung hat viele dieser Kürzungen für unzulässig erklärt. Beispielsweise hat der BGH entschieden, dass Beilackierungskosten und UPE-Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind. Ein Anwalt kennt diese Positionen, macht sie alle geltend und wehrt die Kürzungen routiniert ab. Er stellt damit sicher, dass die Regulierung vollständig und fair erfolgt.  

Aktuelle Rechtsprechung – Ihr Anwalt als Vorkämpfer

Um die Interessen des Geschädigten wirksam zu vertreten, muss ein Anwalt stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein. Die jüngsten Urteile des BGH haben die Rechte von Unfallopfern maßgeblich gestärkt und sind eine wichtige Waffe im Kampf gegen die Taktiken der Versicherungen.

Das Werkstattrisiko – Eine bahnbrechende BGH-Entscheidung

In einer Reihe von Urteilen vom 16. Januar 2024 hat der BGH die Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko bekräftigt. Dieses Prinzip besagt, dass der Schädiger grundsätzlich die Reparaturkosten erstatten muss, die in einer Fachwerkstatt entstehen, auch wenn die Werkstatt unangemessen oder unwirtschaftlich arbeitet. Dies nimmt dem Geschädigten die Beweislast und das Risiko ab, für die Fehler der Werkstatt aufkommen zu müssen.  

Der BGH hat klargestellt, dass der Geschädigte darauf vertrauen darf, dass seine beauftragte Werkstatt ordnungsgemäß arbeitet. Ein entscheidender juristischer Fallstrick ist jedoch zu beachten: Wenn der Geschädigte die Reparaturrechnung noch nicht bezahlt hat und die Zahlung direkt an sich selbst fordert, verliert er den Schutz des Werkstattrisikos. Ein Anwalt weiß, dass die Zahlung stattdessen direkt an die Werkstatt gefordert werden muss, um diesen Schutz zu erhalten. Dieses Detail zeigt, dass die neuesten Urteile den Geschädigten eine mächtige Waffe in die Hand legen, aber nur ein Experte weiß, wie man sie richtig einsetzt.

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